Energieberatung

Blower Door Test A Messung - Nutzungszustand B Messung - Qualitätsmessung KfW Protokoll Zertifizierung nach DIN 13829 Thermografie Unterstützung Leckage Ortung mit Anemometer Nebelgenerator Rauchstift Wärmebildkamera
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Blower Door Test Messung nach DIN ISO 9972 und Dichtheitsnachweis nach GEG 2024 Zu errichtete Gebäude müssen nach § 26 Gebäude Energie Gesetz (GEG 2024) so ausgeführt sein, dass die wärmeübertragenden Umfassungsflächen, einschließlich der Fugen, dauerhaft luftundurchlässig, entsprechend dem Stand und Regel der Bautechnik, abgedichtet sind. Mit dieser Forderung sollen unkontrollierten Wärmeverluste und Bauschäden vorgebeugt werden. Die entsprechende Vorgabe für die Luftdichtheit nennt die DIN 4108 Teil 7, die zugehörige Messmethode die DIN EN ISO 9972. Beide Normen sind durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger als Regeln der Technik verbindlich eingeführt. Bei einer Messung der Luftdichtheit, also der Blower-Door Messung, wird durch Erzeugung einer Luftdruckdifferenz von 50 Pascal zwischen dem Innenbereich des Hauses und dem Außenbereich, der Luftvolumenstrom gemessen. Also die Menge der Luft, die durch die Gebäudehülle strömt, wird festgehalten und aufdas beheizte Raum- luftvolumen oder Hüllfläche des Gebäudes bezogen. Der so genannte n50 und q50 Wert beschreibt die Undichtheit des Gebäudes und ist an folgende Anforderungen gebunden. Die DIN 4108 Teil 7 sowie DIN V 18599-2 nennt als Grenzwerte: für Gebäude ohne RLT und Luftvolumen < 1500 m³ : n50 < 3,0 /h für Gebäude ohne RLT und Luftvolumen > 1500 m³ : q50 < 4,5 /h für Gebäude mit RLT und Luftvolumen < 1500 m³ : n50 < 1,5 /h für Gebäude mit RLT und Luftvolumen > 1500 m³ : q50 < 2,5 /h für Passivhäuser und KfW-40 EE-Häuser (Empfehlung) : n50 < 0,6 /h
Luftdichtheitsmessung    Dipl.-Ing. Daniel Varga