Neubaunachweise
Planungsphase :
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GEG 2024
Nachweis (Baubegleitung)
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Energieausweis
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BEG / BAFA Förderungen
Bauphase :
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Wärmebrücken Nachweis
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Blower Door Test
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Thermografie
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U-Wert Berechnungen
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Heizlastberechnung
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Hydraulischer Abgleich
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Baubegleitung
Neubau Fertigstellung:
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GEG 2020 Nachweis
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Energieausweis (Reg.Nr.-DiBt)
Neubaunachweise
gemäß GEG 2024 und DIN 18599
Mit der Gebäude-Energie-Gesetzt 2024 hat der Gesetzgeber Mindeststandards für den Energiebedarf
von Gebäuden festgelegt. Damit wird bei heutigen Neubauten ein deutlich besseres Qualitätsniveau
erreicht, als dies früher der Fall war.
Das GEG-2024 lässt Bauherren viel Spielraum, jeder kann im Rahmen der Üblichen Vorschriften bauen,
wie er mag. Er muss aber Gebäudehülle und Anlagentechnik gemeinsam berücksichtigen. Ein geringer
Energiebedarf schont nämlich den Geldbeutel ebenso wie die Umwelt,er erhöht das Wohlgefühl der
Bewohner ebenso wie den späteren Wiederverkaufswert des Hauses.
Der „Primärenergiebedarf“ Qp des Gebäudes ist für Gesetzgeber und Fachleute der maßgebliche Wert
zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs. Er wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche
und Jahr (kWh/m²a) dargestellt – als Rechenwert, der den gesamten Aufwand für die Wärmeversorgung
des Hauses.
Neubaunachweise:
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Energetische Nachweise für Wohn- und Nichtwohngebäude gemäß DIN 18599
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Lüftungskonzepte gemäß DIN 1946 - 6 und DIN 1807-3
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Wärmebrückennachweise gemäß DIN 4108 Bbl. 2
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Nachweise für die Erneuerbarer Energie Wärmegesetz (EEWäG)
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Sommerlicher Wärmeschutz gemäß GEG § 14
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Heizlastberechnungen gemäß DIN 12831
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Hydraulischer Abgleich (VdZ - Protokoll)