Neubaunachweise

Planungsphase : GEG 2024 Nachweis (Baubegleitung) Energieausweis BEG / BAFA Förderungen Bauphase : Wärmebrücken Nachweis Blower Door Test Thermografie U-Wert Berechnungen Heizlastberechnung Hydraulischer Abgleich Baubegleitung Neubau Fertigstellung: GEG 2020 Nachweis Energieausweis (Reg.Nr.-DiBt)
Neubaunachweise gemäß GEG 2024 und DIN 18599 Mit der Gebäude-Energie-Gesetzt 2024 hat der Gesetzgeber Mindeststandards für den Energiebedarf von Gebäuden festgelegt. Damit wird bei heutigen Neubauten ein deutlich besseres Qualitätsniveau erreicht, als dies früher der Fall war. Das GEG-2024 lässt Bauherren viel Spielraum, jeder kann im Rahmen der Üblichen Vorschriften bauen, wie er mag. Er muss aber Gebäudehülle und Anlagentechnik gemeinsam berücksichtigen. Ein geringer Energiebedarf schont nämlich den Geldbeutel ebenso wie die Umwelt,er erhöht das Wohlgefühl der Bewohner ebenso wie den späteren Wiederverkaufswert des Hauses. Der „Primärenergiebedarf“ Qp des Gebäudes ist für Gesetzgeber und Fachleute der maßgebliche Wert zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs. Er wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr (kWh/m²a) dargestellt – als Rechenwert, der den gesamten Aufwand für die Wärmeversorgung des Hauses. Neubaunachweise: Energetische Nachweise für Wohn- und Nichtwohngebäude gemäß DIN 18599 Lüftungskonzepte gemäß DIN 1946 - 6 und DIN 1807-3 Wärmebrückennachweise gemäß DIN 4108 Bbl. 2 Nachweise für die Erneuerbarer Energie Wärmegesetz (EEWäG) Sommerlicher Wärmeschutz gemäß GEG § 14 Heizlastberechnungen gemäß DIN 12831 Hydraulischer Abgleich (VdZ - Protokoll)
Neubaunachweise     Dipl.-Ing. Daniel Varga